Arbeitszeugnis

Definition

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Art, Dauer und Leistung eines Arbeitsverhältnisses. Es dient Bewerbern als Nachweis über ihre bisherige Tätigkeit und ist oft entscheidend für den Erfolg einer zukünftigen Bewerbung. Personaler messen dem Arbeitszeugnis hohe Bedeutung bei, da es Aufschluss über Fachkenntnisse, Arbeitseinstellung und Sozialverhalten gibt.

Gerade weil der erste Eindruck zählt, sollte jedes Arbeitszeugnis sorgfältig geprüft werden – auch kleine sprachliche Nuancen können die Gesamtbewertung erheblich beeinflussen.

Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.

Je nach Umfang unterscheidet man zwischen:

  • Einfachem Arbeitszeugnis: Enthält nur Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Qualifiziertem Arbeitszeugnis: Enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten – und ist in der Regel der Standard.

Ein Zeugnis muss stets wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Es darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren.

Welche Form muss ein Arbeitszeugnis haben?

Ein Arbeitszeugnis muss:

  • schriftlich erteilt werden (kein E-Mail-Zeugnis),
  • auf offiziellem Geschäftspapier des Arbeitgebers stehen,
  • unterschrieben sein (in der Regel vom Vorgesetzten oder Geschäftsführer),
  • klar und verständlich formuliert sein,
  • keine versteckten negativen Hinweise enthalten (sog. „Geheimcodes“).

Zudem muss es frei von Rechtschreibfehlern, geordnet und optisch sauber gestaltet sein – ein unprofessionelles Layout kann ebenfalls eine unzulässige Abwertung darstellen.

Welche Noten gibt es im Arbeitszeugnis?

 Die Leistungsbewertung erfolgt oft über typische Formulierungen. Sie klingen höflich, transportieren aber eine klare „Note“. Die folgende Übersicht zeigt die gängigen Abstufungen:

Note  Musterformulierung Bedeutung
Sehr gut (1) (...) stets zu unserer vollsten Zufriedenheit (...) Hervorragende Leistung 
Gut (2) (...) stets zu unserer vollen zufriedenheit (...) Überdurchschnittliche Leistung
Befriedigend (3) (...) zu unserer vollen Zufriedenheit (...) Durchschnittliche Leistung
Ausreichend (4) (...) im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit (...) Unterdurchschnittliche Leistung 
Mangelhaft (5) (...) zu unserer Zufriedenheit bemüht (...) Schlechte Leistung 
Ungenügend (6) (...) bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden (...)  Nicht geeignet 

 

Schon kleine Formulierungsabweichungen können den Gesamteindruck deutlich verändern. Daher lohnt sich eine genaue Überprüfung jedes Satzes.

 

Kann ich eine Änderung meines Arbeitszeugnisses verlangen?

Ja. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Berichtigung oder Ergänzung, wenn das Zeugnis unrichtig, missverständlich oder nicht wohlwollend ist.
Besteht Uneinigkeit über die Bewertung, kann der Anspruch auf Änderung notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Rechtsprechung legt dabei fest:

  • Der Arbeitgeber muss Tatsachen beweisen, die eine schlechtere Bewertung rechtfertigen.
  • Arbeitnehmer müssen die gewünschte bessere Note substantiiert darlegen.

Kommt es zu keiner Einigung, kann eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Tipp:
Gerade bei qualifizierten Arbeitszeugnissen lohnt sich eine juristische Prüfung. Unklare oder nachteilige Formulierungen können die Karrierechancen erheblich beeinträchtigen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Freier gerne dabei, Ihr Arbeitszeugnis zu überprüfen, zu korrigieren oder Ihren Anspruch auf Änderung durchzusetzen.
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