Wer schreibt das Arbeitszeugnis?

Auszustellen ist das Arbeitszeugnis immer vom Arbeitgeber. Es ist notwendig, dass eine ranghöhere Person das Zeugnis ausstellen und auch unterschreiben muss, nicht notwendig dagegen ist, dass dies die Geschäftsführung übernimmt.

Meist sind zwei Unterschriften ersichtlich, in Kleinbetrieben und im öffentlichen Dienst wird das Arbeitszeugnis meist nur eine tragen.

Anders verhält es sich bloß, wenn sich der Betrieb/das Unternehmen in der Insolvenz befindet. In einem solchen Fall beschäftigt der Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer weiter und ist zur Erfüllung des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis verpflichtet.

 
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