Hat man einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

§ 8 TzBfG gibt zu verstehen, dass ein Arbeitnehmer, welcher länger als 6 Monate beschäftigt ist, verlangen kann, dass seine aktuelle Arbeitszeit verringert wird. Es gilt die Voraussetzung, dass der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen muss, wobei Auszubildende auszunehmen sind, § 8 VII TzBfG.

Soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, § 8 IV TzBfG.

 
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